Logo Wood Agency
SCROLL

Allgemeine Geschäftsbestimmungen der Wood Agency GmbH

1 Grundlegende Bestimmungen

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie als Auftraggeber mit Wood Agency GmbH (im Folgenden: der Auftragnehmer) telefonisch, schriftlich oder elektronisch schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge, ohne dass eine erneute ausführliche Einbeziehung erforderlich ist.

1.3 Die Daten des Auftragnehmers lauten:

Wood Agency GmbH
Martin-Luther-Straße 10A
20459 Hamburg


Tel.: 040 524 790 760

E-Mail: hallo@woodagency.de

2 Geltungsdauer von Angeboten

Soweit wir Ihnen verbindliche Angebote zum Abschluss eines Vertrages übermitteln, so haben diese Angebote, soweit in diesen keine abweichenden Angaben hierzu erfolgen, eine Gültigkeit von einem Monat.

3 Vertragsinhalt, Vertragserweiterungen und Vergütung

3.1 Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus dem jeweils übermittelten Angebot.

3.2 Die geschuldete Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung bzw. nach dem individuellen Angebot. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern keine andere Währung ausdrücklich vereinbart ist. Alle genannten Preise sind Nettopreise ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

3.3 Im Angebot sind die zu erbringenden Leistungen und die einzelnen Leistungsabschnitte / Projektphasen genau beschrieben. Bei Beendigung einer Projektphase / eines Leistungsabschnitts teilen wir Ihnen dies mit. Sie haben ab diesem Zeitpunkt binnen 14 Tagen etwaige Einwendungen zu erheben oder Gründe mitzuteilen, weshalb Sie die erbrachten Leistungen als nicht vertragsgemäß betrachten. Sollte innerhalb dieses Zeitraums keine Einwendung oder Mitteilung erfolgen, gilt die Projektphase / der Leistungsabschnitt als beendet und abgenommen, soweit eine Abnahme erforderlich ist.

3.4 Sollte es zu einer Erweiterung des Auftrags kommen, da zum Beispiel mehr Abstimmungsrunden als im Angebot enthalten erforderlich sind oder Sie zusätzliche, im Angebot nicht enthaltene Leistungen wünschen, so sind diese Leistungen gesondert nach den im Angebot kalkulierten Stunden- und Tagessätzen zu vergüten.

4 Leistungen bei Ausschreibungen / Pitches

4.1 Wird nach einer Präsentation im Rahmen einer Ausschreibung / eines Pitch ein Auftrag erteilt, so verbleiben alle unsere im Rahmen der Ausschreibung erbrachten Leistungen, insbesondere erstellte Entwürfe, Ideen, Konzepte und Werke in unserer Rechteinhaberschaft. Sie sind ohne gesonderte Vereinbarung nicht berechtigt, diese Leistungen zu nutzen, zu bearbeiten, zu verändern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen oder sonst für eigene Zwecke zu nutzen.

4.2 Sollen die im Rahmen einer Ausschreibung erbrachten Leistungen für den Auftrag verwendet werden, sind diese in den Vertrag aufzunehmen und so zu vergüten, als wären sie im Rahmen des Auftrags erbracht worden.

4.3 Wird nach einer Präsentation im Rahmen einer
Ausschreibung / eines Pitch kein Auftrag erteilt, so verbleiben alle unsere im Rahmen der Ausschreibung erbrachten Leistungen, insbesondere erstellte Entwürfe, Ideen, Konzepte und Werke in unserer Rechteinhaberschaft. Sie sind nicht berechtigt, diese Leistungen zu nutzen, zu bearbeiten, zu verändern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen oder sonst für eigene Zwecke zu nutzen. Sie haben in diesem Fall sämtliche von uns erhaltenen Präsentationsunterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben. Wir sind berechtigt, sämtliche erstellten Entwürfe, Ideen, Konzepte undWerke für weitere Aufträge und Projekte anderer Kunden zu verwenden.

5 Rechnungsstellung und Fälligkeit

5.1 Unsere Rechnungen sind binnen 15 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der jeweiligen Rechnung eine andere Zahlungsfrist ausgewiesen ist.

5.2 Wir sind berechtigt, nach Abschluss der jeweiligen im Angebot näher bezeichneten Leistungsabschnitte / Projektphasen Abschlagszahlungen für bis dahin erbrachte Leistungen zu verlangen und entsprechende Teilrechnungen zu stellen.

5.3 Einwendungen gegen unsere Rechnungen sind sofort nachZugang der Rechnung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erheben. Hierdurch wird die Fälligkeit nicht berührt. Sollte innerhalb dieses Zeitraums keine Einwendung erfolgen, gilt dies als Genehmigung.

5.4 Sofern Sie eine fällige, genehmigte Rechnung auch nacherneuter Zahlungsaufforderung nicht innerhalb der gesetzten Fristzahlen, sind wir berechtigt, unsere weitere Leistungserbringung zu verweigern, bis die Zahlung der Rechnung erfolgt ist. Zeiträume undFristen zur Leistungserbringung der darauffolgenden Projektphasen und Leistungsschritte verlängern sich entsprechend.

6 Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Bei bestimmten Projekten erstellen wir zu Projektbeginn einen Projektplan, der auch einen Zeitplan mit Abgabeterminen, Abstimmungsterminen sowie Terminen zur Erbringung von Mitwirkungshandlungen von Ihnen enthält, von denen unsere darauffolgende Leistungserbringung abhängig ist. Der Projektplan wird bei derErstellung mit Ihnen, insbesondere hinsichtlich der Fristen, abgestimmt.

6.2 Soweit ein Projektplan erstellt wurde und bei im Projektplan festgelegten Abstimmungsterminen keine andere Frist zur Rückmeldung festgelegt wird, gilt eine Frist zur Rückmeldung/Entscheidung von Ihnen hinsichtlich der im jeweiligen Abstimmungstermin angesprochenen Themen und Fragen von drei Tagen nach dem Abstimmungstermin.

7 Nutzungsrechte

7.1 Sämtliche von uns im Rahmen des Auftrags angefertigtenZeichnungen, Entwürfe, Druckvorlagen, Konzepte, Ideen, Werke etc. dürfen nicht ohne unsere Zustimmung genutzt, bearbeitet, verändert, vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

7.2 Das Nutzungsrecht und das Eigentum an den Arbeitsergebnissen, die nach entsprechenden Abstimmungsrunden als Ergebnis zur Umsetzung festgelegt werden, gehen erst mit vollständiger Zahlung unserer Rechnungen auf Sie über. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird Ihnen dann ein örtlich und zeitlich unbegrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt.

7.3 Zeichnungen, Entwürfe, Druckvorlagen, Konzepte, Ideen,Werke und Arbeitsergebnisse, die nicht weiter umgesetzt werden, verbleiben in alleiniger Rechteinhaberschaft von uns. Wir sind berechtigt, diese Arbeitsergebnisse für weitere Aufträge und Projekte anderer Kunden zu verwenden.

7.4 Wir sind berechtigt, von uns erbrachte Leistungen und geschaffene Arbeiten und Werke zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen, insbesondere als Referenz auf der eigenen Website zu veröffentlichen, auch wenn dies eine Nennung des Auftraggebers und eine verwendeter von Firmen- oder Markenzeichen Verwendung innerhalb der erbrachten Arbeiten beinhaltet.

8 Lieferfristen

8.1 Lieferfristen und Liefertermine werden jeweils individuell vereinbart.

8.2 Wir kommen nicht in Verzug, solange unsere Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den wir nicht zu vertreten haben (z.B. Postweg, Serverproblem, fehlende Erfüllung der Mitwirkungspflicht gem. § 6, etc.).

8.3 Erbringen Sie die im Projektplan festgelegten Mitwirkungshandlungen nicht innerhalb der darin oder in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Fristen, so verlängern sich die darauffolgenden Fristen im Projektplan um den jeweiligen Zeitraum zwischen Fristablauf und tatsächlicher Erbringung der Mitwirkungshandlung.

9 Mängel

9.1 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung des Werks an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Werks entspricht.

9.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme. Die Fristverkürzung gilt nicht:

  • im Fall uns zurechenbarer schuldhaft verursachter Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflichten);
  • soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine 
Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

10 Haftung

10.1 Wir haften Ihnen gegenüber, oder etwaigen in die Schutzwirkung von Verträgen einbezogenen Dritten, für zu vertretende Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn der Schaden

a) durch schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflichten) oder in einer das Erreichen des Vertragszweckes gefährdenden Weise verursacht worden ist

oder

b) mindestens auf grobe Fahrlässigkeit von uns oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

10.2 Haften wir, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten.

10.3 Sämtliche vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle zwingender gesetzlicher Haftungsregelungen (beispielsweise auf Grund des Produkthaftungsgesetztes) und im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11 Aufrechnungs-, Zurückbehaltungsrecht und Abtretungsverbot

11.1 Gegen unsere Ansprüche können Sie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

11.2 Ihnen steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.

11.3 Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag ist ohne unsere vorherige Zustimmung unzulässig.

12 Kündigungsrechte

12.1 Wir haben das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die im Projektplan festgelegten Mitwirkungshandlungen auch vier Wochen nach Fälligkeit und trotz erneuter Aufforderung zur Erbringung nicht erbracht worden sind.

12.2 Wir haben das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn in Rechnung gestellte Abschlagszahlungen trotz Fälligkeit und Genehmigung bzw. nicht erfolgte fristgerechte Erhebung von Einwendungen trotz erneuter Zahlungsaufforderung auch nicht innerhalb von acht Wochen nach Fälligkeit gezahlt worden sind.

12.3 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung verbleibt unser Vergütungsanspruch für alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen.

13 Sonstiges

13.1 Es gilt deutsches Recht.

13.2 Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

13.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

13.4 Gerichtsstand für sämtliche Vertragsstreitigkeiten ist Hamburg, sofern beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

5.2 Wir sind berechtigt, nach Abschluss der jeweiligen im Angebot näher bezeichneten Leistungsabschnitte / Projektphasen Abschlagszahlungen für bis dahin erbrachte Leistungen zu verlangen und entsprechende Teilrechnungen zu stellen.