Barrierefreie Webseiten
Für nachhaltige digitale Zugänglichkeit
Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Wir helfen euch, Websites und digitale Anwendungen so zu entwickeln, dass sie für möglichst viele Menschen zugänglich sind – technisch sauber, nutzerfreundlich und zukunftssicher.
Wann Barrierefreiheit für Websites wichtig wird
Digitale Barrierefreiheit wird für viele Unternehmen zunehmend relevant – nicht nur aus gesellschaftlicher Verantwortung, sondern auch durch gesetzliche Anforderungen.
Ab Juni 2025 müssen zahlreiche Websites und digitale Services barrierefrei zugänglich sein. Gleichzeitig profitieren auch Nutzer ohne Einschränkungen von klaren Strukturen, verständlichen Inhalten und gut bedienbaren Interfaces.
Eine barrierefreie Website verbessert daher nicht nur die Zugänglichkeit, sondern oft auch Nutzererfahrung, Auffindbarkeit und Vertrauen.
Was wir für barrierefreie Websites umsetzen
Barrierefreiheit entsteht nicht durch einzelne Maßnahmen, sondern durch ein strukturiertes Zusammenspiel aus Design, Inhalt und Technik. Wir unterstützen euch dabei, Websites so zu gestalten und umzusetzen, dass sie möglichst vielen Menschen zugänglich sind.
Wenn Barrierefreiheit bereits in der Konzeptionsphase eines Webdesign-Projekts berücksichtigt wird, lassen sich Gestaltung, Nutzerfreundlichkeit und technische Standards sinnvoll verbinden.
Wir entwickeln klare Seitenstrukturen und Navigationskonzepte, die Inhalte verständlich und intuitiv zugänglich machen.
Farben, Typografie und Layout werden so gestaltet, dass Inhalte gut lesbar und wahrnehmbar bleiben.
Wir achten auf klare Content-Strukturen, verständliche Texte und saubere semantische Markups.
Websites werden technisch so aufgebaut, dass sie mit Screenreadern, Tastaturnavigation und assistiven Technologien funktionieren.
Wir orientieren uns an den internationalen Richtlinien der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines).
Barrierefreiheit ist kein Gestaltungsverzicht
Barrierefreiheit bedeutet nicht, dass Gestaltung eingeschränkt wird. Im Gegenteil: Klare Strukturen, gute Kontraste und verständliche Inhalte verbessern die Qualität digitaler Produkte insgesamt.
Wenn Accessibility bereits in der Konzeptionsphase berücksichtigt wird, lassen sich Gestaltung, Nutzerfreundlichkeit und technische Standards sinnvoll verbinden.
Unser Prozess für barrierefreie Websites
Barrierefreiheit wird am besten von Anfang an mitgedacht. Unser Prozess stellt sicher, dass Accessibility strukturell in das Projekt integriert wird.
Wer vom BFSG betroffen ist
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft ab dem 28. Juni 2025 viele digitale Angebote im B2C-Bereich. Dazu gehören insbesondere Websites und mobile Anwendungen, über die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher angeboten werden.
Rein interne Systeme oder Angebote im B2B-Kontext sind teilweise ausgenommen – dennoch lohnt sich barrierefreies Design auch hier, da es Nutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit insgesamt verbessert.
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WOOD Agency GmbH
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